Praxis-Leitfaden · Versickerungsnachweis

Versickerungsnachweis NRW: Was die Wasserbehörde 2026 prüft

Ein nach DWA-A 138-1 erstellter Versickerungsnachweis führt in der Praxis regelmäßig zu Nachforderungen, wenn Routine-Angaben fehlen. Dieser Leitfaden zeigt, was 2026 erwartet wird und welche Fehler sich vermeiden lassen.

Autor: Alvaro Burgos Cifuentes, M.Sc.Stand: September 2026

Auf einen Blick

  • Der Versickerungsnachweis nach DWA-A 138-1 (Oktober 2024) gehört in der Regel zu den Bauantragsunterlagen, sobald eine Versickerungsanlage geplant ist.
  • Maßgebliche Rechtsgrundlagen in NRW: § 55 Abs. 2 WHG, § 44 LWG NRW, § 8 WHG für die wasserrechtliche Erlaubnis.
  • Pflichtdaten: kf-Wert (DIN 18130-1), Grundwasserhöchststand, KOSTRA-DWD-Standortbezug, Lageplan mit Höhen, Konformitätserklärung.
  • Typische Ablehnungsgründe: fehlende KOSTRA-Daten, unbestimmter kf-Wert, kein Grundwasserstand, fehlende AFS63-Betrachtung bei Einleitung.
  • Bei Einleitung ins Gewässer oder Flächen mit erhöhter Belastung (Belastungskategorien II/III nach DWA-A 102-2) zusätzlich: Behandlung und Emissionsnachweis (AFS63).

1. Rechtsgrundlagen — warum überhaupt nachweispflichtig

Auf Bundesebene gilt: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 55 Abs. 2 WHG).

In NRW konkretisiert § 44 LWG diese Vorgabe: Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist nach § 55 Abs. 2 WHG zu beseitigen — also ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, soweit keine Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG wird auf Basis dieses Nachweises erteilt. Ohne ihn kann die Wasserbehörde in der Regel nicht entscheiden — und damit verzögert sich regelmäßig auch das gesamte Bauvorhaben.

2. Was die Wasserbehörde 2026 konkret prüft

Die Prüfung der Unteren Wasserbehörden folgt dem Regelwerk. Sechs Kernpunkte werden in einem Standard-Versickerungsnachweis erwartet:

Prüfungsraster der Wasserbehörde

  1. 1Standortbezogener KOSTRA-DWD-2020-Datenauszug (5-km-Raster, Dauerstufen 5 min bis 7 Tage) in der für den jeweiligen Nachweis maßgeblichen Jährlichkeit (Bemessungshäufigkeit nach DWA-A 138-1: n = 0,5/a bis 0,02/a — je nach Schutzkategorie, Tab. 8 und 12)
  2. 2kf-Wert aus Baugrundgutachten nach DIN 18130-1 — bei heterogenem Untergrund mehrere Aufschlüsse
  3. 3Mittlerer höchster Grundwasserstand (MHGW) — maßgeblich für die Mächtigkeit des Sickerraums; bei weniger als 1 m Abstand zwischen Anlagensohle und MHGW ist die Auslegung mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen (DWA-A 138-1, Abschnitt 5.2.1)
  4. 4Bemaßter Lageplan mit eingezeichneter Versickerungsanlage, Anschlussleitungen und Höhenangaben
  5. 5Bemessungs-Berechnung mit Nachweis Speicher-Abfluss-Verhältnis und Notüberlauf-Konzept
  6. 6Konformitätserklärung mit DWA-A 138-1 sowie Unterschrift/Stempel eines eingetragenen Ingenieurs

3. Fünf typische Ablehnungsgründe

Wenn die Wasserbehörde Nachforderungen stellt, geht es typischerweise um eines dieser fünf Themen:

Wo Nachweise scheitern

  1. 1Pauschaler kf-Wert ohne Baugrundgutachten — z. B. „kf = 1·10⁻⁵ angenommen“ statt eines messtechnisch ermittelten Werts. Wird in der Regel nicht akzeptiert.
  2. 2Fehlende KOSTRA-Daten — Bemessung mit pauschalen Werten („15 l/(s·ha)“) statt der KOSTRA-Statistik für den konkreten Standort.
  3. 3Kein Grundwasserstand — ohne MHGW kann der erforderliche Abstand zur Anlagensohle nicht nachgewiesen werden. Wird regelmäßig nachgefordert.
  4. 4Fehlende Emissionsbetrachtung bei Einleitung — bei versiegelten Flächen mit erhöhter Belastung (Verkehrsflächen, Industrie) oder direkter Einleitung in Gewässer fehlt häufig der AFS63-Nachweis nach DWA-A 102-2.
  5. 5Skizze statt Berechnung — eine vom GaLaBau-Betrieb gezeichnete Lageskizze ohne hydraulische Bemessung erfüllt nicht die formalen Anforderungen. Die Behörde erwartet eine rechnerische Auslegung.

4. Checkliste vor Einreichung

Bevor Sie den Versickerungsnachweis einreichen, prüfen Sie diese acht Punkte. Jeder einzelne ist ein typischer Auslöser für Nachforderungen:

Pre-Submission Check

  1. 1Baugrundgutachten liegt vor und enthält explizit den kf-Wert mit Messmethode (DIN 18130-1 oder Feldtest)?
  2. 2KOSTRA-DWD-2020-Auszug für den exakten Standort (5-km-Raster) ist beigefügt?
  3. 3Grundwasserhöchststand ist nachgewiesen — entweder im Baugrundgutachten oder über die Fachdaten des LANUK NRW?
  4. 4Lageplan zeigt Anlagengeometrie, Anschlussleitungen, Notüberlauf und Höhenkoten?
  5. 5Bemessung enthält Speicher-Abfluss-Verhältnis und Versickerungsdauer als Funktion der Schichtmächtigkeit?
  6. 6Konformitätserklärung zu DWA-A 138-1 ist beigefügt und unterschrieben?
  7. 7Bei Einleitung ins Gewässer bzw. Flächen der Belastungskategorien II/III (DWA-A 102-2, Anhang A): Behandlung und Emissionsnachweis (AFS63) berücksichtigt?
  8. 8Berechnung trägt Stempel und Unterschrift eines in der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragenen Ingenieurs?

5. Was eine gute Planung über die Mindestanforderungen hinaus leistet

Ein normgerechter Nachweis ist die Pflicht — eine durchdachte Planung ist die Kür. Drei Punkte, die wir in jedem Projekt zusätzlich berücksichtigen, ohne dass sie die DWA-A 138-1 zwingend fordert:

Klimarobustheit, ehrlich dokumentiert: Die DWA-A 138-1 verlangt keinen pauschalen Klimazuschlag — ihre Bemessungsansätze enthalten laut Norm bereits Sicherheiten, und ein abgesicherter Zuschlagsfaktor kann nach jetzigem Stand nicht vorgeschlagen werden (DWA-M 104 in Erarbeitung). Wo wir darüber hinaus Reserven ansetzen, weisen wir Höhe und Begründung explizit aus, damit die Behörde die Robustheit nachvollziehen kann.

Hybridsysteme bei schlechten Bodenverhältnissen: Wenn der kf-Wert grenzwertig ist (etwa 5·10⁻⁶ m/s), planen wir kombinierte Lösungen aus Versickerungsmulde plus Rückhalteraum statt der Anlage knapp am Limit zu betreiben.

Notüberlauf-Konzept mit Zielnachweis: Wo das Bemessungsereignis überschritten wird, weisen wir den geordneten Abfluss in ein definiertes Ziel nach — nicht nur „Überlauf vorhanden“.

Normative Grundlagen & Quellen

  • DWA-A 138-1Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Oktober 2024)
  • DWA-A 102-2Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer — Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen (Dezember 2020, korrigierte Fassung August 2022)
  • DIN 18130-1Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts
  • KOSTRA-DWD 2020Koordinierte Starkregenregionalisierung des Deutschen Wetterdienstes
  • § 55 Abs. 2 WHGWasserhaushaltsgesetz — Niederschlagsbeseitigung
  • § 44 LWG NRWLandeswassergesetz NRW — Niederschlagswasserbeseitigung
  • § 8 WHGErlaubnis-/Bewilligungspflicht für die Benutzung eines Gewässers

Quellen zuletzt geprüft am 05.09.2026.

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